Mitglied werden

Der KSC Strausberg e.V. Abt. Schwimmen ist ein Landesstützpunk B vom LSV Brandenburg. Zweimal im Schulhalbjahr starten neue Anfängergruppen für Nichtschwimmer und eine Trainingsgruppe für Kinder mit Seepferdchen, die richtiges Schwimmen lernen wollen und an Wettkämpfen teilnehmen möchten. Sofern du bereits Schwimmen kannst, gibt es die Möglichkeit unserer aktiven Trainingsgruppen beizutreten.

Mehr Informationen zur Anfängergruppe für Nichtschwimmer.

Mehr Informationen zur Trainingsgruppe für Kinder mit Seepferdchen

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und dann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bitte nicht persönlich ohne Absprache zu den Trainingszeiten in der Schwimmhalle vorbeikommen.

Beitragsordnung des KSC Strausberg e.V. Abt. Schwimmen

1. Monatsbeiträge
Ab 18.03.2024 werden nachfolgende monatliche Beiträge erhoben:
bis 20 Jahre: 17,00 €, 21 bis 65 Jahre: 20,00 €, ab 66 Jahre: 14,00 €
Für die Anfängergruppe wird ein Beitrag in Höhe von 14€ pro angebotener Trainingseinheit erhoben.

2. Ermäßigung
Für das 3. und jedes weitere Familienmitglied im Verein werden 50% des in Punkt 1 festgelegten Mitgliedsbeitrages erhoben (mit Ausnahme der Anfängergruppe).

3. Härtefallregelung
Auf Antrag an die Leitung der Abteilung kann mit dem betreffenden Mitglied eine Sondervereinbarung abgeschlossen werden.

4. Neumitgliedschaft
Im Eintrittsmonat wird neben dem in Punkt 1 festgelegten monatlichen Beitrag eine Eintrittsgebühr von 40,00 € erhoben.

Auszüge aus der Satzung und Geschäftsordnung des KSC Strausberg e.V.

Jedes Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag mindestens quartalsweise im Voraus zu entrichten.
Die Aufnahmegebühren für die Abteilung sowie die Abteilungsbeiträge dienen der Finanzierung der Abteilungsaufgaben. Über die Höhe dieser Beiträge entscheidet die Mitgliedsversammlung der jeweiligen Abteilung.
Der Austritt eines Mitgliedes bedarf der schriftlichen Mitteilung an den Vorstand der Abteilung. Der Austritt kann jederzeit zum Ende des Quartals mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist erklärt werden. Der bisher bezahlte Beitrag verfällt ohne Rückerstattungsanspruch.

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