Mitglieder-Aufnahme gestoppt
Da die Schwimmhalle in Strausberg aufgrund von Sanierungsarbeiten geschlossen ist, können wir aktuell keine neuen Mitglieder aufnehmen (bis voraussichtlich Februar 2024). Gern können Sie Ihr Interesse an der Aufnahme bekunden, wir werden uns im Frühjahr 2024 hierzu bei Ihnen melden.
Der KSC Strausberg e.V. Abt. Schwimmen ist ein Landesstützpunk B vom LSV Brandenburg. Jedes Schulhalbjahr starten neue Einsteigergruppen für Nichtschwimmer und eine Anfängergruppe für Kinder mit Seepferdchen, die richtiges Schwimmen lernen wollen und an Wettkämpfen teilnehmen möchten. Sofern du bereits schwimmen kannst gibt es auch die Möglichkeit unsere aktiven Trainingsgruppen beizutreten.
Mehr Informationen zur Einsteigergruppe für Nichtschwimmer.
Mehr Informationen zur Anfängergruppe für Kinder mit Seepferdchen
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und dann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bitte nicht persönlich ohne Absprache zu den Trainingszeiten in der Schwimmhalle vorbeikommen.
Beitragsordnung des KSC Strausberg e.V. Abt. Schwimmen
1. Monatsbeiträge
Ab 01.07.2019 werden nachfolgende monatliche Beiträge erhoben:
bis 20 Jahre: 17,00 €, 21 bis 65 Jahre: 20,00 €, ab 66 Jahre: 14,00 €
2. Ermäßigung
Für das 3. und jedes weitere Familienmitglied im Verein werden 50% des in Punkt 1 festgelegten Mitgliedsbeitrages erhoben.
3. Härtefallregelung
Auf Antrag an die Leitung der Abteilung kann mit dem betreffenden Mitglied eine Sondervereinbarung abgeschlossen werden.
4. Einmalbetrag
Für die Mitglieder der Leistungsgruppen (LG) wird ein zusätzlicher Jahresbeitrag von 40,00 € pro Jahr erhoben, um das Meldegeld für die zusätzlichen Wettkämpfe zu sichern.
Für die Mitglieder der Leistungsorientierten Gruppe (Lo) wird ein zusätzlicher Jahresbeitrag von 20,00 € pro Jahr erhoben, um das Meldegeld für die zusätzlichen Wettkämpfe zu sichern.
5. Neumitgliedschaft
Im Eintrittsmonat wird neben dem in Punkt 1 festgelegten monatlichen Beitrag eine Eintrittsgebühr von 40,00 € erhoben.
Auszüge aus der Satzung und Geschäftsordnung des KSC Strausberg e.V.
Jedes Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag mindestens quartalsweise im Voraus zu entrichten.
Die Aufnahmegebühren für die Abteilung sowie die Abteilungsbeiträge dienen der Finanzierung der Abteilungsaufgaben. Über die Höhe dieser Beiträge entscheidet die Mitgliedsversammlung der jeweiligen Abteilung.
Der Austritt eines Mitglied bedarf der schriftlichen Mitteilung an den Vorstand der Abteilung. Der Austritt kann jederzeit zum Ende des Quartals mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist erklärt werden. Der bisher bezahlte Beitrag verfällt ohne Rückerstattungsanspruch.